Verbindlich ab 27. September 2026 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

EU-GARAN-Label konform erstellen & drucken lassen

Erfüllen Sie die amtliche EU-Vorlage nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Generieren Sie Ihre Garantielabel als druckfertige PDF-Druckbögen oder hochauflösende PNG-Grafiken.

EU-Norm 2025/1960 Verbindlich ab 27.09.2026
95 × 100 mm Mindestgröße lt. EU
100% DSGVO Zero Data Transfers

01 / Betroffenheits-Check

Ist das GARAN-Label für Ihr Produkt verpflichtend?

Prüfen Sie in 5 Schritten die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 246 Abs. 2 EGBGB und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Verkaufen Sie die Ware an Verbraucher (B2C)?

Verkaufen Sie die Ware an Verbraucher (B2C)?

Gewährt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren?

Gewährt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren?

Wird diese Garantie ohne zusätzliche Kosten gewährt?

Wird diese Garantie ohne zusätzliche Kosten gewährt?

Deckt die Garantie die gesamte Ware ab – nicht nur einzelne Bauteile?

Deckt die Garantie die gesamte Ware ab – nicht nur einzelne Bauteile?

Hat der Hersteller die Information dem Verkäufer bereitgestellt?

Hat der Hersteller die Information dem Verkäufer bereitgestellt?

02 / Rechtliche Einordnung

Gewährleistung vs. Garantie

Ab 27.09.2026 unterscheidet das EU-Recht strikt zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung des Händlers und der freiwilligen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Vergleich: Harmonisierte Mitteilung vs. GARAN-Label

Gesetzliche Basis

Harmonisierte Mitteilung

Gesetzliches Gewährleistungsrecht (§ 437 BGB / Mängelhaftung)

  • Rechtsgrundlage: Gesetzliche Mängelhaftung (§ 437 BGB)
  • Verpflichtete: Alle B2C-Händler bei beweglichen körperlichen Waren
  • Editierbarkeit: 0 % – absolut kein Element darf verändert werden
  • Formatvorgabe: Im Ladenlokal mind. DIN A4; Online farbig eingebunden
  • Online-Pflicht: Sichtbare Platzierung im Kaufkanal / Warenkorb
  • Vorlagen-Download: Alle 24 EU-Sprachen gebündelt als Download ↓
Produktbezogenes Label

Harmonisiertes GARAN-Label

Freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB)

  • Rechtsgrundlage: Freiwillige Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB)
  • Verpflichtete: Hersteller & Händler bei Haltbarkeitsgarantie > 2 Jahre
  • Editierbarkeit: Genau 3 Felder (Dauer in Jahren, Marke, Modellkennung)
  • Formatvorgabe: Mind. 95 × 100 mm & amtliche Vektorgeometrie
  • Online-Pflicht: Farbig + klickbarer Pflichtlink auf EU-Verbraucherseite
A

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Gilt 2 Jahre ab Übergabe und kann im B2C-Geschäft nicht abbedungen werden.

B

Freiwillige Garantie

Zusätzliche vertragliche Zusage des Herstellers. Sie lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte des Käufers unberührt.

C

Harmonisierte Mitteilung

Allgemeiner B2C-Hinweis (Anhang I). 0 % editierbar; im Ladenlokal mindestens A4, online farbig einzusetzen.

Mitteilung vs. GARAN-Label im Detailvergleich

Detaillierte Gegenüberstellung aller Kriterien, Rechtsgrundlagen, Pflichtfelder und Praxisbeispiele.

Ausführlicher Vergleichsleitfaden: Gewährleistungslabel vs. GARAN Label →
Offizielle Vorlagen Amtliche Vorlage der Harmonisierten Mitteilung nach DVO (EU) 2025/1960 Muster: Deutsch (DE)
Verbindlich ab 27. September 2026 · Anhang I DVO (EU) 2025/1960

Harmonisierte Mitteilung in allen 24 EU-Sprachen herunterladen

Das gesetzliche Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung) ist für ausnahmslos jeden B2C-Händler im EU-Binnenmarkt verpflichtend. Die Vorlage ist rechtlich unveränderlich vorgegeben. Laden Sie die amtlichen Druck-PDFs (DIN A4) und hochauflösenden Web-PNGs kostenfrei herunter – einzeln oder im praktischen Gesamtpaket.

  • Alle 24 EU-Amtssprachen: Inklusive Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch u.v.m.
  • Rechtssichere Formate: Druckoptimiertes DIN A4 (PDF) & Web-PNG für Online-Shops
  • 100 % kostenfrei: Direkt im Browser als Einzeldatei oder ZIP-Bundle herunterladen

Offizielle Quelle: Europäische Kommission (Stand: 20.08.2026) ↗

Rollen & Verantwortung

Wer welche Angaben verantwortet

„Hersteller“ umfasst nach EU-Recht auch Importeure und Eigenmarken-Anbieter, wenn sie durch ihren Namen oder ihr Markenzeichen als Hersteller auftreten.

01

Hersteller & Eigenmarken

Bereitstellung valider Garantiebedingungen, vollständiger Angaben zu Garantiedauer, Markenname und GTIN/Modellkennung.

02

EU-Importeure

Gelten bei Drittland-Importen rechtlich als Hersteller und tragen die vollständige Kennzeichnungspflicht für das EU-Gebiet.

03

Handel (Online & Stationär)

Verkaufsfläche (A4-Mitteilung), Produktdetailseiten (PDPs), Warenkorb, Rechnungsdokumente und Pflichtlinks normgerecht ausstatten.

04

Grafik & Druckvorstufe

Amtliche EU-Vektorvorlagen und Unternehmens-CI strikt trennen; 95 × 100 mm Mindestmaß und 4 mm Stanzkontur einhalten.

03 / Standardisierter Ablauf

Schnell & einfach zum fertigen GARAN-Label

Der Konfigurator baut direkt auf den amtlichen EU-Vektoren auf. Alle unveränderlichen Elemente bleiben fixiert – Sie ergänzen nur die freigegebenen drei Datenpunkte.

  1. 1

    Betroffenheit prüfen

    Garantieart, Dauer (> 2 Jahre), Kostenfreiheit, Warenumfang und Informationsbereitstellung abgleichen.

  2. 2

    Drei Angaben erfassen

    Garantiedauer in vollen Jahren (bzw. x,5), Hersteller bzw. Marke und Modellkennung (z. B. GTIN-13).

  3. 3

    Vorschau kontrollieren

    Angaben in 95 × 100 mm Echtzeitvorschau gegen PIM- und Stammdaten verifizieren.

  4. 4

    Lokal exportieren oder drucken

    Druckfertigen A4-Bogen mit 4-mm-Stanze als PDF laden oder direkt bei Avery Zweckform drucken lassen.

Verbindliche Vorgaben der EU-Verordnung 2025/1960

  • Druck-Mindestgröße: 95 × 100 mm; 7 pt für mehrsprachige Zeile, 9 pt für Marke/Modell, 80 pt Jahreszahl.
  • Farbvorgabe: Farbig für Print & Online. Schwarz-Weiß ausschließlich für rein physische Print-Einsatzorte.
  • Unveränderlich: Titel „GARAN“, Gewährleistungshinweis, QR-Code, Kalendersymbol und Übersetzungstexte.
  • Typografie: Offizielle Inter-Schriftschnitte (Regular & ExtraBold); Dezimalkomma nur bei x,5.

04 / GARAN-Label in der Praxis

Die konkrete Garantie entscheidet über das Label

Für alle Sortimente gelten dieselben Kriterien: Der Produzent gibt die Haltbarkeitsgarantie kostenlos, für mehr als zwei Jahre und für die gesamte Ware. Für Händler muss die Information außerdem vom Produzenten bereitgestellt sein. Diese Beispiele zeigen den ersten Prüfschritt für acht typische Sortimente.

Möbel & Einrichtung Gesamtware prüfen

Sie geben zehn Jahre Garantie auf das Sofagestell, Polster und Bezug sind aber ausgenommen? Dann betrifft die Zusage nur einen Bestandteil. Auf dieser Garantie allein beruht kein GARAN-Label für das gesamte Sofa. Prüfen Sie, ob daneben eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das komplette Produkt besteht.

Elektrogeräte & Elektronik Modelle zuordnen

Sie führen dasselbe Gerät in mehreren Varianten und Verkaufskanälen. Ordnen Sie Garantiedauer, Produzentenname und Modellkennung eindeutig der jeweiligen Variante zu, bevor das Label am Produkt, im Shop oder am Regal erscheint. Eine allgemeine Garantieaussage für die Produktfamilie reicht nicht, wenn Dauer oder Umfang je Modell abweichen.

Fitness- & Sportgeräte Garantieumfang klären

Sie werben mit drei oder fünf Jahren Herstellergarantie auf ein Trainingsgerät. Klären Sie mit Produktmanagement und Service, ob die Zusage kostenlos ist, die Haltbarkeit des gesamten Geräts betrifft und Reparatur oder Ersatz während der Laufzeit abdeckt. Erst danach lässt sich das Label dem richtigen Modell zuordnen.

Garten- & Motorgeräte EU-Vorlage beibehalten

Marketing möchte das Label in Markenfarben setzen oder den QR-Code versetzen? Diese Bestandteile der EU-Vorlage sind fest vorgegeben. Eingetragen werden nur Garantiedauer, Produzentenname und Modellkennung. Planen Sie den Markenauftritt deshalb um das Label herum.

Medizintechnik im B2C B2C-Vertrieb prüfen

Sie verkaufen Blutdruckmessgeräte sowohl an gewerbliche Abnehmer als auch direkt an Verbraucher. Für das GARAN-Label zählt der konkrete B2C-Verkauf und eine passende Produzentengarantie, nicht allein die Einordnung als Medizinprodukt. Reine B2B-Verkäufe fallen nicht unter diese verbraucherrechtliche Informationspflicht.

Spielwaren Laufzeit prüfen

Sie bieten zwei Jahre Herstellergarantie auf ein Spielzeug? Für eine Garantie von genau zwei Jahren wird das GARAN-Label nicht verwendet, erforderlich sind mehr als zwei Jahre. Der allgemeine harmonisierte Gewährleistungshinweis bleibt im B2C-Verkauf davon unabhängig relevant.

Outdoor & Camping Produzentenrolle klären

Sie importieren Campingartikel aus einem Drittstaat oder verkaufen sie unter eigener Marke. Damit können Sie unter den Produzentenbegriff fallen. Klären Sie, wer die kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware gibt und welche Informationen an Ihre Handelspartner übermittelt werden.

Optik & Brillen Verkaufsgegenstand klären

Sie verkaufen eine Brille aus Fassung und individuell geschliffenen Gläsern, die Garantie gilt aber nur für die Fassung. Dann ist zu prüfen, ob die Garantie die gesamte verkaufte Ware erfasst. Entscheidend ist der konkrete Vertrags- und Garantieumfang, nicht allein die Serienfertigung der Fassung.

Avery Zweckform Compliance Services

05 / Ihr Sortiment ist kein Standardfall?

Seriendruck oder Sondergröße benötigt?

100% EU-Norm 2025/1960 Pixelgenaue Vektorgeometrie
Qualität vom Markenhersteller auf Bogen und weiteren Formaten
Persönlicher Ansprechpartner Individuelle Beratung & Vorstufe
Express-Musterfertigung Vorab-Prüfmuster für Ihre Produktion

Seriendruck und Stapelverarbeitung direkt anfragen

Für Seriendruck, Stapelverarbeitung oder Bulk-Druck prüfen wir Ihre CSV- und Druckdaten, beraten zu Etikettenmaterial und Format und erstellen ein unverbindliches Angebot.

06 / E-Commerce & Online-Kennzeichnung

Vorgaben für Webshops & Produktdetailseiten

Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2025/1960 regelt die digitale Kennzeichnung im Online-Handel verbindlich. So binden Sie das GARAN-Label rechtssicher in Ihr Shopsystem ein.

Die 3 verbindlichen EU-Regeln für Online-Händler

1

Zwingender klickbarer Pflichtlink

Bei jeder Anzeige des GARAN-Labels im Webshop muss zwingend ein klickbarer Hyperlink zur offiziellen Informationsseite der EU-Kommission bereitgestellt werden.

2

Ausschließlich Farblabel im Web zulässig

Die Schwarz-Weiß-Ausführung ist gesetzlich ausschließlich für den physischen Print-Einsatz erlaubt. In Webshops und auf digitalen Marktplätzen ist die farbige EU-Vorlage zwingend vorgeschrieben.

3

Sichtbare Platzierung auf der PDP am Preis

Das Label muss auf der Produktdetailseite (PDP) in unmittelbarer Nähe zum Preis bzw. zur Kaufschaltfläche platziert sein – ohne versteckte Klicks oder verborgene Untermenüs.

E-Commerce Pflichtlink-Modul

Gesetzlich vorgeschriebener HTML-Code

Kopieren Sie diesen HTML-Baustein direkt in Ihr PDP-Template oder CMS:

<!-- Gesetzlich vorgeschriebener Pflichtlink für Online-Shops nach EU 2025/1960 -->
<a href="https://europa.eu/youreurope/commercial-guarantee-durability/index.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen zur EU-Haltbarkeitsgarantie</a>

07 / Audit & Vorbereitung

Was bis zum 27.09.2026 vorbereitet sein muss

Eine operative Checkliste für Sortiment, Stammdaten und Einbindungskanäle vor dem gesetzlichen Stichtag.

  1. B2C-Sortimente auditieren

    Artikel mit mehr als 2 Jahren Herstellergarantie identifizieren und katalogisieren.

  2. Garantiedaten harmonisieren

    Dauer, Vollgarantie-Umfang, Kostenfreiheit, Marke und GTIN/Modellnummer erfassen.

  3. Einbindungsorte definieren

    Verpackungen, Onlineshop-PDPs, Kassenbereiche und Rechnungsanhänge ausstatten.

  4. Druck- & Vorstufenprozesse abstimmen

    Lieferanten, Druckereien und E-Commerce-Systeme auf 95 × 100 mm mit 4 mm Stanze einstellen.

  5. Garantieerklärung bereithalten

    Sicherstellen, dass die ausführliche Garantieerklärung nach § 479 BGB vollständig vorliegt.

08 / FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Rechtliche Grundlagen und gestalterische Vorgaben können verwirren. Hier erhalten Sie schnelle Antworten auf Basis der EU 2025/1960 und IHK-Leitfäden.

Block A

Rechtliche Grundlagen & Geltung

01Ab wann gelten die neuen Pflichten?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt ab dem 27. September 2026. Ab diesem Datum sind die harmonisierte Mitteilung und – wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind – das GARAN-Label verpflichtend einzusetzen.

02Reichen genau zwei Jahre Garantie aus?

Nein. Das GARAN-Label knüpft zwingend an eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren (z. B. 2,5, 3, 5 oder 10 Jahre) für die gesamte Ware an. Genau zwei Jahre oder weniger erfüllen dieses Kriterium nicht.

03Ersetzt das Label die Garantieerklärung?

Nein. Die separate ausführliche Garantieerklärung nach § 479 BGB mit Angaben zu Garantiegeber, Anschrift, Verfahren, erfassten Waren und Bedingungen bleibt eigenständig erforderlich.

04Welche Folgen hat eine Nichtbeachtung?

Eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Kennzeichnung kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen nach UWG, Unterlassungsklagen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände sowie in schweren Fällen zu behördlichen Bußgeldern führen.

05Muss ein Händler aktiv im Internet nach Garantien suchen?

Nach der Rechtsauffassung der IHK Köln besteht keine allgemeine Nachforschungspflicht auf Hersteller-Websites. Die Kennzeichnungspflicht greift für den Verkäufer, sobald ihm der Hersteller die entsprechenden Garantieinformationen bereitstellt.

Block B

Gestaltung, Workflows & Praxis-Einwände

06„Können wir das Label nicht rein intern in unserer Grafikabteilung bauen?“

Ja – solange die amtliche EU-Vektorgeometrie bytegenau unverändert bleibt, keine Firmenfarben hineinfließen und die 9-pt/80-pt-Typografie gewahrt wird. Unser Generator schließt Satzfehler und Normabweichungen verlässlich aus.

07„Unser Sortiment wechselt saisonal sehr schnell – wie bewältigen wir den Aufwand?“

Erfassen Sie die Garantieangaben standardisiert im PIM. Der lokale CSV-Massenexport erzeugt bis zu 50 Labels pro Lauf; größere Sortimente können als Stapelverarbeitung oder Bulk-Druck angefragt werden.

08Kann das GARAN-Design frei angepasst werden?

Nein. Titel, Gewährleistungshinweis, QR-Code, Kalendersymbol und Übersetzungstexte sind unveränderbar. Erlaubt sind ausschließlich Garantiedauer, Marke und Modellkennung.

09Warum darf die Schwarz-Weiß-Variante nicht online genutzt werden?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 schreibt für Webshops und digitale Medien zwingend die farbige Ausführung vor. Die Schwarz-Weiß-Variante ist ausschließlich für den physischen Print-Einsatz zulässig.

10Wie funktioniert die Datenverarbeitung im Bulk-Modus?

Vollständig lokal in Ihrem Browser via WebAssembly/JavaScript. Es werden zu keinem Zeitpunkt Produktdaten oder Kundendaten auf externe Server übertragen (Zero Data Transfer).

Avery Zweckform Druckservice

GARAN-Labels industriell & normkonform drucken lassen

Bestellen Sie Ihre konfigurierten GARAN-Etiketten auf verschiedenen strapazierfähigen Etikettenmaterialien direkt über den Avery Zweckform Druckservice.