Verbindlich ab 27. September 2026 · DVO (EU) 2025/1960

GARAN Label vs. Gewährleistungslabel: Die EU-Kennzeichnungspflichten im Vergleich

Im Onlinehandel und B2B-Sortimentsmanagement werden die Begriffe Gewährleistungslabel und Garantielabel häufig vermischt. Aus rechtlicher und regulatorischer Sicht beschreiben sie jedoch zwei strikt getrennte Informationspflichten mit unterschiedlichen Auslösern. Dieser Leitfaden ordnet die Rechtslage verständlich ein und zeigt Ihnen, welche Kennzeichnung für Ihren Shop verbindlich ist.

Allgemeine Fachinformation: Dieser Leitfaden dient Ihrer praxisnahen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel empfehlen wir die juristische Prüfung Ihres Sortiments durch spezialisierte Fachjuristen.

Gegenüberstellung: Gewährleistungslabel und GARAN Label auf einen Blick

Die neuen europäischen Vorgaben zur Stärkung der Verbraucherrechte (EmpCo-Richtlinie) verlangen von Händlern und Herstellern eine lückenlose Unterscheidung: Während der gesetzliche Mängelhinweis universell vorgeschrieben ist, greift die Verpflichtung für ein dynamisches GARAN Label erst unter spezifischen Werbebedingungen.

Kriterium Gewährleistungslabel (Mitteilung) Garantielabel (GARAN Label)
Gesetzliche Pflicht für Ausnahmslos alle B2C-Verkäufer körperlicher Waren in der EU Ausschließlich bei Bewerbung einer unentgeltlichen Herstellergarantie > 2 Jahre
Inhalt & Daten Erinnerung an gesetzliche Mängelhaftungsrechte (2 Jahre Mindeststandard) Hersteller/Marke, Modellkennung (GTIN) und exakte Garantiedauer in Jahren
Editierbarkeit 0 % – Unveränderlich
Vorlage darf optisch nicht modifiziert werden
Dynamisch
Genau 3 produktspezifische Pflichtfelder pro SKU
Formatvorgaben Im Ladengeschäft mind. DIN A4;
Im Webshop farbig eingebunden
Mind. 95 × 100 mm mit 4 mm Stanze (Print);
Farbig + klickbarer Pflichtlink (Online)
Kosten & Bezug Kostenlos
Amtliche EU-Vorlage der Kommission
Kostenlos im Browser generierbar;
Druckfertige Bögen & Rollen über Avery Zweckform
Rechtsgrundlage Richtlinie (EU) 2019/771,
DVO (EU) 2025/1960 Anhang I
DVO (EU) 2025/1960 Anhang II,
§ 443 BGB (Haltbarkeitsgarantie)

Das gesetzliche Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung)

Das sogenannte Gewährleistungslabel fungiert als EU-weit harmonisierter Pflichtnachweis über das Bestehen der gesetzlichen zweijährigen Mängelhaftung gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771.

Universeller Geltungsbereich

Die Ausweisungspflicht betrifft jeden B2C-Händler, der materielle Produkte innerhalb der EU an Endkunden vertreibt – völlig unabhängig davon, ob zusätzliche Garantien existieren.

24 EU-Amtssprachen

Die Vorlage ist im Wortlaut und Layout rechtlich festgelegt und für alle 24 EU-Amtssprachen kostenfrei verfügbar. Eine optische Individualisierung oder Umfärbung ist unzulässig.

Amtliche EU-Vorlagen herunterladen (24 Sprachen)

Laden Sie die unveränderliche Harmonisierte Mitteilung kostenlos als druckoptimierte PDF oder Web-PNG in allen 24 EU-Amtssprachen herunter.

Offizielle Quelle: Europäische Kommission (Stand: 20.08.2026) ↗

Zu den 24 Sprach-Downloads →

Das herstellerbezogene Garantielabel (GARAN Label)

Das Garantielabel (amtlich: GARAN-Label) ist eine gesonderte, produktbezogene Kennzeichnung. Sie wird ausgelöst, sobald für eine Ware eine freiwillige, unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren (z. B. 3, 5 oder 10 Jahre) für das gesamte Produkt werblich in den Vordergrund gestellt wird.

Produktspezifische Datensätze: Im Unterschied zum statischen Gewährleistungslabel muss das GARAN Label produktscharf erzeugt werden. Es enthält zwingend:

  • Dauer der Haltbarkeitsgarantie: Exakte Angabe in Jahren (z. B. 3, 5 oder 10 Jahre).
  • Hersteller / Marke: Offizieller Marken- oder Firmenname des Garantiegebers.
  • Modellkennung: Eindeutige Artikelnummer, GTIN-13 oder EAN zur Identifikation.

GARAN-Labels im Browser erstellen

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Prüfschema: Welches Label ist für Ihr Sortiment verpflichtend?

Anhand dreier klarer Fallgruppen bestimmen Sie die Kennzeichnungspflicht für Ihre Artikel im Handumdrehen:

Fall 1: Reiner B2C-Vertrieb ohne zusätzliche Herstellergarantie

Sie verkaufen bewegliche Waren an Verbraucher, der Hersteller gewährt jedoch keine Haltbarkeitsgarantie über 24 Monate.

Verpflichtend: Nur Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung)

Das Gewährleistungslabel muss im Checkout bzw. auf der Shop-Website oder am PoS sichtbar sein. Ein GARAN Label wird nicht benötigt.

Fall 2: Bewerbung einer kostenlosen Herstellergarantie > 2 Jahre

Der Hersteller gewährt eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von z. B. 3, 5 oder 10 Jahren auf das gesamte Produkt und diese wird im Angebot ausgelobt.

Verpflichtend: Gewährleistungslabel UND individuelles GARAN Label

Sie müssen sowohl das allgemeine Gewährleistungslabel bereitstellen als auch das produktspezifische GARAN Label mit Marke, GTIN und Dauer auf Verpackung oder Detailseite einbinden.

Fall 3: Herstellergarantie bis maximal 2 Jahre oder kostenpflichtig

Die beworbene Herstellergarantie beträgt exakt 24 Monate oder es handelt sich um eine entgeltliche Garantieverlängerung (Garantieversicherung).

Verpflichtend: Nur Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung)

Da die Schwelle von mehr als zwei Jahren unentgeltlicher Haltbarkeitsgarantie nicht überschritten ist, bleibt das GARAN Label unzulässig bzw. nicht erforderlich.

Rechtliche Risiken und Abmahngefahren bei Kennzeichnungsfehlern

Eine fehlerhafte, lückenhafte oder unterlassene Kennzeichnung begründet einen unlauteren Wettbewerbsverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

⚠️ Abmahnungen durch Verbände

Wettbewerber und qualifizierte Verbraucherschutzverbände können bei fehlenden Pflichtkennzeichnungen ab dem 27. September 2026 kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungsklagen erwirken.

⚠️ Unvollständige Garantiewerbung

Wer mit mehrjährigen Garantien wirbt, ohne das normgerechte GARAN Label und die Pflichtangaben nach § 479 BGB vorzuhalten, riskiert unmittelbare lauterkeitsrechtliche Sanktionen.

Wichtiger Hinweis zu § 479 BGB: Das GARAN Label ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Garantieerklärung. Die ausführliche Belehrung mit Angaben zum Garantiegeber, Anschrift, Geltungsbereich und Geltendmachung bleibt zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich Gewährleistungslabel und Garantielabel beide verwenden?

Das Gewährleistungslabel ist für jeden B2C-Verkäufer physischer Waren verpflichtend. Das GARAN Label kommt nur zusätzlich hinzu, wenn Sie eine unentgeltliche Herstellergarantie von mehr als 2 Jahren für die gesamte Ware bewerben.

Ist Garantie dasselbe wie Gewährleistung?

Nein. Gewährleistung ist die gesetzliche Mängelhaftung (§ 437 BGB / Richtlinie 2019/771), die jeder Verkäufer unabhängig von seinem Willen erfüllen muss. Eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers (§ 443 BGB), das über die gesetzlichen Rechte hinausgeht.

Kann ich das Gewährleistungslabel individualisieren, wenn ich möchte?

Nein. Das Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung) muss unverändert im offiziellen EU-Layout verwendet werden. Eigene Logos, Schriftarten oder Farbänderungen sind rechtlich unzulässig.

Ab wann gilt diese Pflicht EU-weit einheitlich?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt ab dem 27. September 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wie kann ich viele GARAN-Labels für mein Sortiment effizient erstellen?

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