Verbindlich ab 27. September 2026 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Gewährleistungslabel Download: Offizielle EU-Vorlagen in 24 Amtssprachen (PDF & PNG)

Das Gewährleistungslabel (amtlich: Harmonisierte Mitteilung) ist der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherhinweis auf die zweijährige gesetzliche Mängelhaftung. Jeder B2C-Händler physischer Güter im EU-Binnenmarkt muss diese Kennzeichnung ab dem 27. September 2026 verbindlich vorhalten. Da der Textinhalt für alle Unternehmen standardisiert vorgegeben ist, stellen wir Ihnen die amtlichen Vorlagen nachfolgend in allen 24 EU-Amtssprachen kostenfrei bereit.

Allgemeine Fachinformation: Diese Vorlagen und Hinweise dienen Ihrer praktischen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine individuelle juristische Einzelfallprüfung Ihres Shops wird nicht ersetzt.

Offizielles Kennzeichnungspaket: Alle 24 Sprachfassungen

Laden Sie das vollständige Vorlagenpaket mit allen 24 EU-Amtssprachen als druckfertige PDF-Dokumente und hochauflösende PNG-Grafiken für Ihren Webshop herunter:

Gewährleistungslabel Deutsch DIN A4 Vorschau

EU-Gewährleistungslabel Komplettpaket

Amtliche Vektorgeometrie nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 Anhang I.

  • PDF-Format: DIN A4 (210 × 297 mm), 2 Seiten (Farbe & Schwarz-Weiß), druckoptimiert (Print/PoS)
  • PNG-Format: ca. 1219 × 1668 Pixel bei 200 dpi, farbig & SW, optimiert für Webshops & E-Commerce
  • Rechtsvorgabe: Vollfarbig oder SW; Layout, Typografie und Text dürfen nicht verändert werden

Offizielle Quelle: Europäische Kommission – Practical guidelines and high-resolution vector files: EU notice and label on product guarantees ↗

Stand der EU-Originaldateien: 20. August 2026

Einzelne Sprachversionen herunterladen

Wählen Sie hier gezielt die amtliche Vorlage für die jeweiligen Zielsprachen Ihres Webshops oder Ladengeschäfts aus:

Amtssprache PDF (Druck / PoS) PNG (Web / E-Commerce)
Български Bulgarisch (BG)
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Čeština Tschechisch (CS)
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Dansk Dänisch (DA)
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Deutsch Deutsch (DE)
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Ελληνικά Griechisch (EL)
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English Englisch (EN)
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Español Spanisch (ES)
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Eesti Estnisch (ET)
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Suomi Finnisch (FI)
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Français Französisch (FR)
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Gaeilge Irisch (GA)
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Hrvatski Kroatisch (HR)
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Magyar Ungarisch (HU)
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Italiano Italienisch (IT)
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Lietuvių Litauisch (LT)
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Latviešu Lettisch (LV)
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Malti Maltesisch (MT)
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Nederlands Niederländisch (NL)
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Polski Polnisch (PL)
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Português Portugiesisch (PT)
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Română Rumänisch (RO)
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Slovenčina Slowakisch (SK)
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Slovenščina Slowenisch (SL)
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Svenska Schwedisch (SV)
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Abgrenzung: Wann genügt das Gewährleistungslabel, wann greift das GARAN Label?

Das hier bereitgestellte Gewährleistungslabel ist für alle Händler standardisiert und kostenlos nutzbar, da es ausschließlich allgemeine gesetzliche Rechte abbildet (§ 437 BGB / Richtlinie (EU) 2019/771).

Sobald Sie für ein Produkt zusätzlich mit einer freiwilligen, unentgeltlichen Herstellergarantie (Haltbarkeitsgarantie) von mehr als zwei Jahren (z. B. 3, 5 oder 10 Jahre) auf die gesamte Ware werben, genügt die statische Gewährleistungskennzeichnung allein nicht mehr: In diesem Fall sind Sie verpflichtet, ein dynamisches, SKU-spezifisches GARAN Label zu generieren, welches Marke, Modell und exakte Garantielaufzeit ausweist.

Rechtliche Details & Fallgruppen im Vergleich

Lesen Sie unseren umfassenden Fachleitfaden zur normgenauen Unterscheidung beider Pflichten.

Ausführlicher Vergleich: Gewährleistungslabel vs. Garantielabel →

Platzierungsregeln: Wo und wie muss das Gewährleistungslabel dargestellt werden?

Die rechtskonforme Einbindung in E-Commerce und stationärem Handel erfordert die Beachtung folgender Grundregeln:

Direkte Sichtbarkeit

Das Label muss gut sichtbar auf der Produktdetailseite oder im Bestellprozess eingebunden sein – spätestens unmittelbar vor dem finalen Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“.

Keine versteckte Platzierung

Das Gewährleistungslabel darf weder hinter geschlossenen Tabs, Untermenüs noch in tief verschachtelten Akkordeons ohne direkte Sichtbarkeit verborgen werden.

Barrierefreie Mobilansicht

Auch auf Smartphones und Tablets muss die Kennzeichnung unverzerrt, hochauflösend und ohne horizontales Abschneiden lesbar bleiben.

Sprachliche Kongruenz

Die Sprachfassung des Labels muss zwingend der Sprache entsprechen, in der der Kunde Ihren Onlineshop aktuell aufgerufen hat.

Häufige Implementierungsfehler und Abmahnfallen nach UWG

Um kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Verbände oder Konkurrenten auszuschließen, sollten Sie folgende Fehlerquellen vermeiden:

⚠️ Falsche Skalierung / Verzerrung

Eine zu geringe Bildauflösung oder asymmetrische Skalierung, durch die die gesetzlichen Pflichttexte unleserlich werden, stellt einen Kennzeichnungsmangel dar.

⚠️ Fehlende Lokalisierung

Statische Einbindung einer einzigen Sprache (z. B. nur Deutsch), obwohl der Onlineshop mehrsprachig für Kunden im EU-Ausland betrieben wird.

⚠️ Ausblendung auf mobilen Geräten

Verstecken des Hinweises via CSS (`display: none`) in mobilen Breakpoints zur Platzersparnis ist unzulässig.

⚠️ Unzulässige Individualisierung

Einfügen eigener Firmenlogos, Änderungen der Schriftart oder Umfärbung der EU-Blautöne (#003399 / #FFED00) verstößt gegen Anhang I der DVO 2025/1960.

Für alle Artikel mit einer unentgeltlichen Haltbarkeitsgarantie von mehr als 24 Monaten benötigen Sie das individuelle, produktspezifische GARAN Label. Erstellen Sie Ihre normkonformen Garantielabels direkt online im Browser oder bestellen Sie gedruckte Etiketten über den Avery Zweckform Druckservice.

Häufig gestellte Fragen zum Gewährleistungslabel-Download

Ist die Nutzung dieser Download-Dateien uneingeschränkt kostenlos?

Ja. Das Gewährleistungslabel ist eine gesetzlich normierte Pflichtkennzeichnung mit universeller Gültigkeit nach DVO (EU) 2025/1960 Anhang I. Es enthält keine produktspezifischen Daten und darf im Originaldesign kostenfrei in Ihrem Webshop und Ladengeschäft eingebunden werden.

Darf das Gewährleistungslabel mit dem eigenen Firmenlogo versehen oder farblich angepasst werden?

Nein. Die Gestaltung, Farbgebung und Textstruktur sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich geregelt. Jegliche optische Veränderung, Skalierungsverzerrung oder Umfärbung ist unzulässig und begründet ein Abmahnrisiko.

Welche Sprachfassung ist für mehrsprachige Webshops erforderlich?

Das Label muss in der jeweiligen Sprache dargestellt werden, die der Kunde im Shop aktuell ausgewählt hat. Bei einem mehrsprachigen Onlineshop müssen die entsprechenden Sprachversionen dynamisch pro Lokalisierung hinterlegt werden.

Entsprechen die Vorlagen dem aktuellen Rechtsstand?

Ja. Es handelt sich um die offiziellen EU-Originaldateien auf Basis der verbindlichen Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zur Richtlinie (EU) 2019/771 und EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, bezogen direkt von der Europäischen Kommission (Stand: 20. August 2026) ↗.